Schuldest du Umsatzsteuer ans Finanzamt, obwohl du Kleinunternehmer bist?
Als Kleinunternehmer zahlst du keine Umsatzsteuer auf deine eigenen Verkäufe. Aber auf Rechnungen von Etsy, Meta, Google oder Canva schuldest du trotzdem 19% ans Finanzamt.
Das Gesetz nennt das Reverse Charge nach §13b UStG. Wir berechnen, ob das für dich gilt, wie viel du schuldig bist und bis wann du melden musst.
Der Check
Alles wird nur in deinem Browser gerechnet. Nichts davon wird gespeichert oder verschickt.
So funktioniert die Berechnung
Plattform und Betrag eingeben
Wähle, von wem du die Rechnung hast, etwa Etsy, Meta, Google oder einen anderen Anbieter. Trag den Nettobetrag aus der Rechnung ein. Keine Anmeldung, keine E-Mail.
Wir prüfen, ob §13b greift
Du siehst sofort, ob du meldepflichtig bist und wie hoch die Steuer ist.
Du weißt, was du wohin einträgst
Das Ergebnis zeigt die UStVA-Zeile, den Betrag und die Frist. Mehrere Plattformen kannst du in einem Durchgang eintragen.
Was passiert, wenn du es ignorierst
Das Finanzamt erfährt von deinen Etsy-Gebühren, sobald du eine USt-ID hinterlegst. Bei einer Betriebsprüfung fallen fehlende RC-Meldungen auf.
Nachzahlungen laufen mit 1,8% Zinsen pro Jahr.
Das ist keine Drohung. Das sind die Regelungen aus §233a AO und §152 AO.
Automatisch statt jedes Mal von vorn
Wir bauen eine Version, die deine Plattformen und Beträge speichert, monatlich die Steuer berechnet und dich rechtzeitig vor der Voranmeldungsfrist erinnert. Keine manuelle Eingabe mehr, kein Nachrechnen.
5 € / Monat kein Jahresabo, monatlich kündbar
Noch nicht verfügbar. Wir bauen das und wir wollen wissen, ob jemand dafür zahlen würde. Beide Buttons helfen uns das zu verstehen.
Wir verkaufen keine Steuersoftware. Wir testen, ob ein einfacher, günstiger Reminder-Dienst für Kleinunternehmer sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer Reverse Charge zahlen?
Ja, das kann passieren. Nach § 13b Abs. 5 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er Unternehmer ist. Kleinunternehmer sind Unternehmer. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit nur deine eigenen Umsätze, nicht die Steuer, die du als Empfänger nach § 13b schuldest.
Die Finanzverwaltung sagt das ausdrücklich: „Auch Kleinunternehmer … schulden die Steuer“ (UStAE 13b.1 Abs. 1 S. 3). Typische Fälle sind Werbung bei Meta oder Google, Etsy-Gebühren und Software-Abos von Firmen aus dem Ausland, die ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnen.
Einen Vorsteuerabzug gibt es für Kleinunternehmer nicht (§ 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG). Die Steuer kostet dich also wirklich 19 % extra.
Quellen: § 13b UStG, § 19 UStG, UStAE 13b.1, 19.1
Etsy-Rechnung: Umsatzsteuer als Kleinunternehmer?
Etsy-Gebühren stellt die Etsy Ireland UC in Rechnung, also eine Firma aus einem anderen EU-Land. Einstell-, Transaktions- und Werbegebühren sind Dienstleistungen an dich als Unternehmer. Ort der Leistung ist Deutschland (§ 3a Abs. 2 UStG), die Steuer schuldest du nach § 13b Abs. 1 UStG. In der Voranmeldung gehört das typischerweise in Kz 46/47.
Zwei Ausnahmen: Hat Etsy dir schon deutsche Umsatzsteuer berechnet (meist, weil keine USt-IdNr. hinterlegt ist), ist die Lage nicht eindeutig. Und ob die Bearbeitungsgebühren von Etsy Payments als Zahlungsverkehr steuerfrei sind, ist nicht sicher belegt. In beiden Fällen: Lass das von deinem Steuerberater prüfen.
Quellen: § 3a UStG, § 13b UStG, Etsy: VAT on seller fees
Meta Ads: Reverse Charge als Kleinunternehmer?
Facebook- und Instagram-Werbung rechnet die Meta Platforms Ireland Ltd. ab. Werbung ist eine Dienstleistung an dein Unternehmen, also gilt § 13b Abs. 1 UStG: Du meldest den Nettobetrag in Kz 46 und 19 % davon in Kz 47.
Ohne hinterlegte USt-IdNr. berechnet Meta oft 19 % deutsche Umsatzsteuer. Nach dem Gesetz kann die Steuer nach § 13b trotzdem anfallen, du zahlst dann doppelt. Eine offizielle Aussage der Finanzverwaltung zu genau diesem Fall haben wir nicht gefunden. Mit einer USt-IdNr. (§ 27a UStG) lässt sich das für die Zukunft vermeiden.
Quellen: § 13b UStG, § 27a UStG, Meta: VAT
Welche Kennzahl gilt für Reverse Charge in der Voranmeldung?
Im Vordruck USt 1 A 2026: Zeile 30, Kz 46 (Nettobetrag in vollen Euro) und Kz 47 (Steuer) für Dienstleistungen von Firmen aus anderen EU-Ländern nach § 13b Abs. 1 UStG. Zeile 32, Kz 84 und Kz 85 für Leistungen von Firmen außerhalb der EU, zum Beispiel aus den USA, Großbritannien oder Australien (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Kz 67 ist für die Vorsteuer aus § 13b-Leistungen. Kleinunternehmer dürfen sie nicht nutzen. Kz 83 (verbleibende Vorauszahlung) ist immer auszufüllen.
Quellen: BMF: Vordrucke UStVA 2026
Wann und wie oft muss ich als Kleinunternehmer eine Voranmeldung abgeben?
Nur für die Zeiträume, in denen Steuer nach § 13b anfällt (§ 18 Abs. 4a UStG). Der Zeitraum ist normalerweise das Kalendervierteljahr, monatlich nur, wenn die Steuer im Vorjahr über 9.000 € lag (§ 18 Abs. 2 UStG).
Frist ist der 10. Tag nach Ende des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Eine Dauerfristverlängerung um einen Monat ist auch in diesen Fällen möglich (UStAE 18.4 Abs. 1 S. 5). Dazu kommt eine Jahreserklärung.
Quellen: § 18 UStG, § 108 AO, UStAE 18.2, 18.4
Was passiert, wenn ich es vergessen habe?
Fehlende Voranmeldungen werden nachgeholt. Wer eine Voranmeldung abgegeben hat und später einen Fehler bemerkt, muss sie unverzüglich berichtigen (§ 153 AO).
Säumniszuschlag (§ 240 AO): 1 % pro angefangenem Monat auf die rückständige Steuer, abgerundet auf volle 50 €. Unter 50 € Rückstand entsteht also keiner. Bei nachgeholten Voranmeldungen läuft er laut Anwendungserlass erst ab dem Tag nach Eingang beim Finanzamt.
Einen Verspätungszuschlag kann das Finanzamt festsetzen, muss es bei Voranmeldungen aber nicht (§ 152 AO). Eine nachgeholte oder berichtigte Voranmeldung kann zugleich als Selbstanzeige wirken (§ 371 Abs. 2a AO). Ob das in deinem Fall eine Rolle spielt, kann nur ein Steuerberater beurteilen.
Der Anbieter hat mir 19 % deutsche Umsatzsteuer berechnet. Was jetzt?
Das passiert oft, wenn keine USt-IdNr. hinterlegt ist: Der Anbieter darf dich dann als Privatperson behandeln (Art. 18 MwSt-DVO). An deiner Pflicht nach § 13b ändert das nach dem Gesetz aber nichts, denn es kommt nur darauf an, ob du Unternehmer bist. Der BFH hat entschieden, dass eine USt-IdNr. dafür keine Voraussetzung ist (V R 20/21).
Streng genommen zahlst du dann doppelt. In der Praxis wird der Fall unterschiedlich behandelt, eine offizielle Aussage dazu haben wir nicht gefunden. Deshalb zeigt der Check solche Rechnungen als „Kommt drauf an“. Lass das von deinem Steuerberater prüfen.
Quellen: § 13b UStG, MwSt-DVO 282/2011
Kann ich die Plattformgebühren als Betriebsausgabe absetzen?
Den Nettobetrag der Plattformgebühr ja: Etsy-Gebühren, Meta-Werbeausgaben und Canva-Abonnements sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn in der EÜR.
Wie du die abgeführte § 13b-Steuer selbst in der EÜR behandelst, lass von deinem Steuerberater prüfen.
Quellen: § 4 Abs. 3 EStG
Gilt das auch für Amazon?
Seit dem 1. August 2024 nicht mehr für Gebühren des deutschen Amazon-Marktplatzes. Amazon rechnet über die deutsche Niederlassung ab, die Rechnung weist deutsche Umsatzsteuer aus. Reverse Charge greift dann nicht.
Als Kleinunternehmer kannst du diese Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.
Quellen: § 3a UStG
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Pflicht ist sie nicht, aber du kannst sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (§ 27a UStG). Wenn du sie bei Meta, Google und Co. hinterlegst, rechnen die meisten ohne deutsche Umsatzsteuer ab. Die Rechnungen sind dann eindeutig ein Fall für § 13b.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ersetzt die USt-IdNr. dafür nicht.
Quellen: § 27a UStG, BZSt: USt-IdNr.
Rechtlicher Hinweis
RC-Check ist ein Rechenhilfe-Werkzeug. Es gibt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die Ergebnisse basieren auf den allgemeinen Regelungen der §§ 13b, 18, 19 UStG sowie aktuellen BMF-Schreiben. Dein konkreter Einzelfall kann abweichen. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.